Asbest ist eine tickende Zeitbombe

Die Asbestbelastung von Altdächern und -wänden bleibt eines der gravierendsten umwelt- und gesundheitspolitischen Probleme im Bausektor überhaupt. Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. weist darauf hin, dass in Deutschland noch immer mehrere hundert Millionen Quadratmeter Asbestzement- und Wellplatten im Wohnhaussektor verbaut sind. Diese tickenden Zeitbomben müssen fachgerecht entsorgt werden, denn durch das Einatmen mikrofeiner Asbestfasern können Lungenkrebs und andere unheilbare Bronchialkrankheiten ausgelöst werden. Asbesthaltige Materialien sollten nach und nach entfernt und durch unbelastete Produkte, wie beispielsweise Dachziegel aus gebranntem Ton, ersetzt werden.


Die Gefahren von Asbestprodukten sind schon lange bekannt. Und obwohl ihre Herstellung in Deutschland bereits seit 1993 verboten ist, fehlt bis heute eine gesetzliche Vorschrift zur Sanierung von asbesthaltigen Dach- und Wandprodukten. Doch die Zeit drängt: Jedes Jahr waschen Regen, Sturm und andere Umwelteinflüsse feinste Asbestfasern aus verwitterten Altdächern und -wänden. Es wird davor gewarnt, dass Hausbesitzer die Sanierung ihrer Immobilien auf eigene Faust vorzunehmen. Der Umgang mit dem silikatischen Mineral erfordert größtmögliche Sorgfalt und Vorsicht. Werden Dach- oder Wandplatten unsachgemäß entfernt, droht die Freisetzung großer Mengen Asbeststaubes. Schon die bloße Reinigung asbesthaltiger Wellplatten mit Hochdruck-Strahlern schadet Mensch und Umwelt, da gelöste Fasern ins Erdreich gespült werden können. Dort stellen sie noch nach Jahren eine Gesundheitsgefahr dar. Nicht ohne Grund bedeutet der griechische Begriff "Asbest" im Deutschen so viel wie "unzerstörbar" oder "unauflöslich". Medizinische Untersuchungen kommen zu dem Besorgnis erregenden Schluss, dass Krankheitssymptome beim Menschen oft erst 10 bis 40 Jahre nach der Kontamination mit Asbeststaub auftreten.


Die Entsorgung des hoch brisanten Werkstoffs erfordert deshalb den Einsatz von besonders geschulten Spezialisten. Da wir einen Sachkundelehrgang gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS519) erfolgreich absolviert haben, dürfen wir mit den Sanierungsarbeiten betraut werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Altdachsanierungen darüber hinaus sogar als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar (Urteil Finanzgericht Düsseldorf vom 22. Juli 1999, EFG, Seite 1075).

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